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Kioskbetreiber (m/w/d) für das Freibad in Waltershausen gesucht

Kioskbetreiber gesucht
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Wissen, was los ist in Wülfershausen a.d. Saale!

Nichts mehr versäumen mit der neuen App!

Liebe Mitbürgerinnern, liebe Mitbürger,

um neue Informationsmöglichkeiten zu schaffen und die Digitalisierung unserer Gemeinden weiter voranzutreiben, haben wir für Wülfershausen a.d. Saale die neue Gemeinde-App Heimat-Info eingeführt. Damit wollen wir Ihnen die Möglichkeit geben, vermehrt am Leben in Wülfershausen a.d. Saale teilzuhaben und sich über das Geschehen in unserer Gemeinde zu informieren. Folgend möchte ich Ihnen kurz vorstellen, wie die neue App Ihren Alltag erleichtern kann.

Mit der Heimat-Info App erhalten Sie tagesaktuelle Informationen direkt auf Ihr Smartphone:

Ob Aktuelles von uns aus dem Rathaus oder Nachrichten und Veranstaltungen aus den Bereichen Sport, Kunst und Kultur oder Vereine: Die Heimat-Info App benachrichtigt Sie zuverlässig und tagesaktuell.

Nur Informationen, die für Sie interessant sind:

In der Heimat-Info App können Sie Ihre Interessensbereiche selbst definieren und über die Glocke z.B. ganze Kategorien oder auch einzelne Vereine auswählen. Somit stellen Sie sicher, dass Sie stets über die Neuigkeiten benachrichtigt werden, die für Sie persönlich relevant sind.

Veranstaltungskalender:

Im Veranstaltungskalender können Sie sehen, was bei uns in der Gemeinde los ist. Sollten anfangs einzelne Veranstaltungen nicht im Kalender zu finden sein, sprechen Sie den jeweiligen Verein gerne darauf an.

Ein direkter Draht ins Rathaus:

In der Heimat-Info App erhalten Sie wichtige Neuigkeiten und Aktuelles aus unserem Rathaus. Das enthaltene Bürgerservice Menü bietet zudem einen tollen Überblick über verschiedene bürgerrelevante Informationen: ob Online-Anträge, Abfallkalender, Öffnungszeiten der Einrichtungen u.v.m..

Laden Sie sich die neue App jetzt kostenfrei herunter und haben Sie teil am Leben in unserer Gemeinde. Scheuen Sie sich nicht, bei Fragen auch auf Frau Walter von unserer Verwaltung zuzukommen (Tel: 09762/9100-17; astrid.walter@vg-saal.de).

Viel Freude beim Entdecken der App wünscht,
1. Bürgermeister Wolfgang Seifert

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Aus dem Einwohnermeldeamt

Informationen für Fotograf*innen sowie Fotodienstleister

Ab 1. Mai 2025 dürfen Behörden nur noch Lichtbilder in digitaler Form entgegennehmen, wenn sie über ein Cloud-Verfahren angeliefert werden. Derzeit erarbeitet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine neue Technische Richtlinie (BSI TR-03170) auf Basis der beim BSI eingereichten Vorschläge/Konzepte der Privatwirtschaft für ein sicheres elektronisches Verfahren zur Übermittlung von Lichtbildern privater Fotodienstleister an Pass-, Personalausweis- und Ausländerbehörden. Aktuelle Informationen finden Sie hier: BSI TR-03170 Cloud-Verfahren Zudem hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat in einer Rechtsverordnung, deren Veröffentlichung in Kürze bevorsteht, weitere Einzelheiten zum Verfahren geregelt. Nähere Informationen können der Drucksache des Bundesrates (BR-Drs.) 357/23, dort insbesondere den Regelungen in Artikel 4, entnommen werden. Sobald die Rechtsverordnung veröffentlicht ist, wird das Bundesministerium des Innern und für Heimat informieren. Die schon heute in jedem Fotostudio vorhandenen Geräte können weiterverwendet werden: digitaler Fotoapparat und Arbeitsplatzcomputer. Die Übertragung der Lichtbilder in die Cloud erfolgt durch eine Standard-Internetanbindung. Der QR-Code, den die Kund(inn)en zur Zuordnung des Fotos in der Behörde benötigen, wird systemseitig generiert und kann im Fotostudio mit einem handelsüblichen Drucker ausgedruckt werden. Auch die Übermittlung des QR-Codes an die Kund(inn)en per E-Mail ist denkbar. Wesentliche Neuerungen:

a) Sobald ein Cloud-Anbieter die Anforderungen der BSI TR-03170 erfüllt und eine Cloud einzurichten plant, wird auf der o. g. Internet-Seite informiert

b) Registrierung des Fotodienstleisters gemäß § 1c der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung i.d.F. ab 1. Mai 2025 bei einem privaten Cloudanbieter. Die Identifizierung kann mit der eID-Funktion des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für Unionsbürger - jeweils in Verbindung mit einem handelsüblichen Smartphone- erfolgen.

c) bei jedem Upload eines Lichtbilds in die Cloud: Identifizierung [vgl. Punkt b)] derjenigen natürlichen Person, die das Lichtbild aufgenommen hat, und Verknüpfung des Lichtbilds mit ihrer Identität in Form eines Pseudonyms.

d) Aushändigung (Ausdruck oder E-Mail) eines systemseitig generierten QR-Codes an die Kundin/den Kunden