die Online-Ausweisfunktion
Im Alltag weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis gegenüber jemandem aus, zum Beispiel im Bürgeramt, in der Bank oder am Empfang eines Hotels. Sie legen Ihren Ausweis vor, und Ihr Gegenüber erkennt Sie anhand Ihres Lichtbildes.
Im Internet ist es anders: Wenn Sie eine Internetseite besuchen, steht Ihnen der Anbieter der Webseite nicht persönlich gegenüber. Ausweisen können Sie sich trotzdem.
Das elektronische Ausweisen wird durch einen Chip in der Ausweiskarte ermöglicht. Sie können mit Ihrem Online-Ausweis Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten einfach, schnell und sicher im Internet und an Bürgerterminals erledigen.
Ihre persönlichen Daten sind dabei immer zuverlässig vor Diebstahl und Missbrauch geschützt. Das ist wichtig, weil es im Internet häufig zu Identitätsdiebstahl kommt: Jemand verschafft sich Ihre Identifizierungsdaten, also zum Beispiel Ihre Nutzernamen und Passwörter, nimmt Ihre Identität an und handelt in Ihrem Namen.
Hiervor schützt Sie die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises.
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